Sichere Dir den Zuschuss für Deine Rentenvorsorge – effektive Altersvorsorge über den Arbeitgeber

Das gesetzliche Rentenniveau des sogenannten Standardrentners fällt aufgrund verschiedener Rentenreformen und wird 2030 ohne Berücksichtigung der Steuern voraussichtlich nur 48 % des letzten Einkommens betragen. Zudem sind die gesetzlichen Renteneinkünfte noch vollständig nachgelagert zu versteuern und das benannte Niveau erreicht ohnehin nur, wer über 45 Jahre lang mindestens durchschnittlich sozialversicherungspflichtig verdient und Beiträge eingezahlt hat.

Die gesetzliche Rente reicht somit für Viele künftig nur noch als Grundrente. Darum ist Eigenvorsorge unverzichtbar, um Deinen Lebensstandard im Alter zu halten.

Als Arbeitnehmer/-in hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf Vorsorge über Deinen Arbeitgeber. Eine Direktversicherung ist die optimale Lösung, um Deine Versorgungslücke im Alter zu schließen. Der Staat fördert diese betriebliche Altersvorsorge (bAV) und ermöglicht Dir den Aufbau einer lukrativen Zusatzrente aus unversteuertem Einkommen.

Dabei profitierst Du mehrfach: Du sparst Steuern, profitierst vom Mister-Spex-Zuschuss und startest mit einem wirkungsvollen Vorsorgevertrag – und das zu Sonderkonditionen, die Dir für die gesamte Laufzeit erhalten bleiben.

Deine Vorteile

Bis zu 579,60 € Mister-Spex-Zuschuss pro Jahr. Mister Spex bezuschusst Deine Vorsorge mit 15 %, maximal 579,60 € pro Jahr.
Staatliche Förderung durch Steuerersparnis. Jeden Monat eine Steuerersparnis zur Erhöhung der Leistung.
Attraktive Sonderkonditionen. Hohe Kostenvorteile für mehr Leistung bei marktführenden Vorsorge-Versicherern.
Attraktiv auch für Mitarbeiter aus dem Ausland. Auch bei Laufzeiten von wenigen Jahren attraktiv.

Fragen und Antworten

Älterwerden – ein finanzielles Risiko?
Auf immer mehr Rentner kommen in der gesetzlichen Rentenversicherung immer weniger Beitragszahler – das kann langfristig nicht funktionieren. Risiko Um das Risiko sich weiter reduzierender Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung eigenverantwortlich auszugleichen, hat der Gesetzgeber die sogenannte Direktversicherung/Entgeltumwandlung unter Nutzung von Steuervorteilen und Arbeitgeberzuschüssen geschaffen.
Wie funktioniert die Direktversicherung?
  • Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die Dein Arbeitgeber auf Deinen Wunsch hin für Dich abschließt. Du hast von Anfang an ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Leistungen. Das heißt unter anderem, dass Du den Vertrag bei einem eventuellen Arbeitgeberwechsel mitnehmen kannst.
  • Du triffst mit Deinem Arbeitgeber die Vereinbarung, dass Du einen Teil Deines Einkommens in Beiträge für eine Direktversicherung umwandelst. Spart Dein Arbeitgeber dadurch Sozialabgaben, hast Du generell einen gesetzlichen Zuschuss-Anspruch. Alle Mister-Spex-Mitarbeiter erhalten auf den Umwandlungsbetrag monatlich bis zu 48,30 € Zuschuss (579,60 € jährlich).
  • Die Beiträge werden von Deinem Bruttoeinkommen abgezogen und zusammen mit der Steuerersparnis, Deinem Eigenanteil und dem Mister-Spex-Zuschuss direkt an den Versicherer zugunsten Deines Vertrages gezahlt.
  • Ein großer Teil Deiner Altersvorsorge wird durch Ersparnis von Steuern und Sozialabgaben finanziert – das macht dieses Vorsorgemodell besonders lukrativ.
Ablauf
Wie viel kann ich einzahlen und welche Steuervorteile kann ich nutzen?
Die Beiträge aus einer sogenannten Entgeltumwandlung sind bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2025 monatlich 644 €) steuerfrei. Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG (eine alte Steuergesetzgebung für Abschlüsse vor 2005) sind auf diese Höchstgrenze anzurechnen.
Muss ich die Bezüge aus der bAV im Rentenalter versteuern?
Die Versorgungsleistung ist, wie auch die Einnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, später zu versteuern. Dies erfolgt in der Regel zu einem dann geringeren Steuersatz. Gesetzlich krankenversicherte Personen haben auf die Rente zudem Beiträge zu entrichten. Der vorteilhafte Effekt liegt in der nachgelagerten (geringeren) Versteuerung. Zusätzlich ist dieser Vorsorgebaustein neben dem Arbeitgeberzuschuss und der staatlichen Förderung durch die hohe Garantiezusage sehr verlässlich und effektiv.
Spare ich auch Sozialversicherungsbeiträge?
Ja, bei der Direktversicherung sind Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2025 monatlich 322 €) sozialversicherungsfrei.
Wie unterstützt mich der Arbeitgeber?
Das Betriebsrentengesetz sieht per 01.01.2022 bei sozialversicherungsfreier Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung eine Zuschussverpflichtung durch jeden Arbeitgeber in Höhe von 15 % vor (maximal 42,00 € monatlich). Mister Spex gewährt einen Zuschuss in Höhe von 15 % auf den Umwandlungsbetrag. Dieser beträgt maximal 48,30 € monatlich/579,60 € jährlich.
Wie flexibel bin ich mit der Beitragszahlung?
Beitragsanpassungen sind auf Deinen Wunsch jederzeit möglich. Dies kann eine Senkung, eine Erhöhung und innerhalb des gesetzlichen Rahmens auch eine Zuzahlung sein.
Welche Möglichkeiten bestehen bei langer Krankheit, Elternzeit oder Sabbatical?
In sogenannten entgeltlosen Dienstzeiten führt der Arbeitgeber üblicherweise keine Beiträge zur bAV ab, da kein Einkommen zur Verrechnung vorhanden ist. Es besteht die Möglichkeit, die Beiträge vollständig oder individuell reduziert privat weiter zu zahlen. Dies erfolgt während dieser Phase ohne Steuervorteil und ohne Arbeitgeberzuschuss, dient aber dennoch dazu, dass sich die Ablaufleistung nicht reduziert. Sollten hierzu Fragen auftreten, stehen wir für eine Beratung gerne zur Verfügung und begleiten die Umsetzung entsprechend.
Kann die Direktversicherung beliehen, abgetreten oder gekündigt werden?
Die bAV kann weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer abgetreten, verpfändet oder beliehen werden. Die vorzeitige Kündigung kann nicht durch den Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Wird kein Entgelt mehr umgewandelt, wird der Versicherungsvertrag in der Regel beitragsfrei zugunsten des Arbeitnehmers fortgeführt. Die Versicherungsleistung steht ab Renteneintritt, frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres, zur Verfügung.
Bekomme ich zum Vertragsablauf eine Rente oder das Kapital?
Kurz vor Rentenbeginn triffst Du die Entscheidung, ob Du eine lebenslange Rente erhalten oder Dir das gesamte Kapital in einer Summe auszahlen lassen möchtest. Alternativ kannst Du Dich auch für eine Aufteilung (Kapitalabfindung maximal 30 %) entscheiden.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Bei einem Arbeitgeberwechsel zieht der Vertrag mit Dir um und wird in der Regel beim neuen Arbeitgeber fortgeführt. Der Rahmen hängt dann von den bAV-Vorgaben des neuen Arbeitgebers ab. Wir begleiten diesen Prozess für einen reibungslosen Übergang. Alternativ kann der Vertrag auch privat weitergeführt oder pausiert werden.
Was passiert im Todesfall?
Bei Versterben der versicherten Person (Arbeitnehmer) während der Ansparphase, also vor dem Rentenbeginn, wird die Todesfallleistung (das bis dahin angesammelte Vertragsguthaben) an die berechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Höhe der Todesfallleistung ist im Versicherungsschein ausgewiesen. Bei Versterben der versicherten Person während des Rentenbezugs wird das zu dem Zeitpunkt vorhandene Restkapital an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Als Hinterbliebene gelten gemäß der Versorgungszusage folgende Personen: Ehepartner, Lebenspartner mit gemeinsamer Haushaltsführung und eigene und adoptierte Kinder.
Kann ich meine Arbeitskraft gegen Berufsunfähigkeit absichern?
Ja, das ist möglich und ist zudem steuerlich wie auch durch den Arbeitgeber gefördert. Mit einem Berufsunfähigkeitsschutz sicherst Du Dich selbst und Deine Familie vor dem finanziellen Risiko einer Berufsunfähigkeit ab. Weitere Informationen zum exklusiven BU-Angebot für Mister-Spex-Mitarbeiter findest Du hier.
Besteht Schutz vor Zugriff bei Bezug von Hartz IV und Grundsicherung?
Die im Rahmen einer Direktversicherung aufgebauten Vermögenswerte sind vor einer Auflösung geschützt. Solltest Du jemals Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen müssen oder eine sogenannte Grundsicherung beziehen, sind Renten aus einer bAV vor Zugriff Dritter geschützt bzw. durch bestehende Freibeträge anrechnungsfrei.
Was passiert bei Insolvenz meines Arbeitgebers?
Die Leistungen aus der Direktversicherung bleiben Dir auch bei Insolvenz des Arbeitgebers erhalten, da auch hier der Zugriff Dritter auf das Vertragsguthaben ausgeschlossen ist.
Welche Kosten entstehen?
Die im Versicherungsvertrag enthaltenen Abschluss- und Verwaltungskosten werden Dir nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern sind naturgemäß bereits in die laufenden Beiträge und Ablaufleistungen eingerechnet. Alle Kosten sind im Angebot des Versicherers ausgewiesen und zudem bedingt durch die existierenden Gruppenverträge zu attraktiven Konzernsonderkonditionen zugunsten aller Teilnehmenden vergünstigt.
Das afm Team steht Dir gerne mit Rat und Tat zur Seite