Hochwertige Berufsunfähigkeitsvorsorge als Direktversicherung

Plötzlich berufsunfähig zu werden – ein Szenario, mit dem sich keiner gerne auseinandersetzt, dabei ist der Verlust der eigenen Arbeitskraft keine Seltenheit. Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Die meisten Erkrankungen sind zum Glück vorübergehend und können erfolgreich behandelt werden. Aber selbst, wenn es sich um einen begrenzten Zeitraum handelt: Wer kann schon auf sein Arbeitseinkommen verzichten?

Der Gesetzgeber hat die Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsschutz aus der Deutschen Rentenversicherung gestrichen und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt, die zum Leben meist nicht ausreicht. Die Absicherung des Arbeitseinkommens liegt daher in der Verantwortung jedes Einzelnen.

Bei der Berufsunfähigkeitsvorsorge als Direktversicherung erfolgt die Zahlung der Beiträge aus Deinem Bruttoeinkommen. Dadurch sparst Du Steuern und evtl. Sozialabgaben. Das bedeutet im Vergleich zur privaten Absicherung einen geringeren Nettoaufwand für Dich. Zusätzlich profitierst Du vom Mister-Spex-Zuschuss, von stark vereinfachten Zugangsbedingungen und durch exklusive Sonderkonditionen von erstklassiger Qualität.

Deine Vorteile

Bis zu 579,60 € Mister-Spex-Zuschuss pro Jahr. Mister Spex bezuschusst Deine BU-Vorsorge mit 15 %, maximal 579,60 € pro Jahr.
Staatliche Förderung durch Steuerersparnis. Jeden Monat eine Steuerersparnis zur Erhöhung der Leistung.
Attraktive Sonderkonditionen. Hohe Kostenvorteile für mehr Leistung bei marktführenden Vorsorge-Versicherern.
Vereinfachter Zugang. Abschluss ohne Gesundheitsangaben, sondern nur anhand einer sog. Dienstfähigkeitserklärung.

Wie soll
es
weitergehen?

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Fragen und Antworten

Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Der Gesetzgeber hat die Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsschutz aus der Deutschen Rentenversicherung gestrichen und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt, die zum Leben meist nicht ausreicht. Die Absicherung des Arbeitseinkommens liegt daher in der Verantwortung jedes Einzelnen.
Ist es nicht unwahrscheinlich, berufsunfähig zu werden?
Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig, die meisten Erkrankungen sind zum Glück vorübergehend und können erfolgreich behandelt werden. Aber selbst, wenn es sich um einen begrenzten Zeitraum handelt: Wer kann schon auf sein Arbeitseinkommen verzichten?
Ab wann zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Sobald der Versicherte seine berufliche Tätigkeit für voraussichtlich 6 Monate zu mehr als 50 % nicht mehr ausüben kann, erhält er die monatliche Rentenzahlung. Der Grund hierfür kann z. B. die Reduzierung der Arbeitszeit aufgrund eines Erschöpfungssyndroms sein. Je nach Vertragsgestaltung setzt die Leistung auch bereits bei Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit oder einer Krebsdiagnose ein. Die Zahlung endet dann, wenn die ursprüngliche Tätigkeit wieder in vollem Umfang aufgenommen wird, eine vergleichbare Tätigkeit mit mindestens 80 % der ursprünglichen Einkünfte ausgeübt wird oder bei schwereren Erkrankungen mit dem Ende des Vertrags zum Eintritt in die Altersrente.
Wie unterstützt mich mein Arbeitgeber?
Das Betriebsrentengesetz sieht per 01.01.2022 bei sozialversicherungsfreier Entgeltumwandlung in eine sog. Direktversicherung eine Zuschussverpflichtung durch den Arbeitgeber in Höhe von 15 % vor (maximal 42,00 € monatlich). Mister Spex gewährt einen Zuschuss in Höhe von 15 % auf den Umwandlungsbetrag. Dieser beträgt maximal 48,30 € monatlich/579,60 € jährlich.
Wird eine Gesundheitsprüfung bei Abschluss vorausgesetzt?
Nein, jede Person, die in den vergangenen 24 Monaten nicht länger als 14 Tage ununterbrochen arbeitsunfähig geschrieben war (bis zu 21 Tage bei folgenlos ausgeheilter akuter Erkrankung (grippaler Infekt) oder ein folgenlos ausgeheilter akuter Magen-/Darminfekt), kann ohne weitere Angaben eine BU-Rente abschließen. Hierbei ist die Höhe der BU-Rente an die Höhe Deines Einkommens gekoppelt. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von unter 60.000 € ist dies für eine monatliche BU-Rente von bis zu 1.500 € möglich. Bei mehr als 60.000 € Jahresbruttoeinkommen ist dies bis zu einer Monatsrente von 2.000 € möglich.
Wird mein Arbeitgeber über meinen Gesundheitszustand informiert?
Nein, weder im Rahmen einer betrieblichen noch bei einer privaten BU-Vorsorge wird der Arbeitgeber in die Antragsinhalte einbezogen. Eine eventuelle Leistungsabwicklung erfolgt zwischen der versicherten Person und dem Versicherer.
In welcher Höhe kann ich eine BU-Rente absichern?
Sofern die Höhe der BU-Rente ca. 70 % Deines Nettoeinkommens überschreitet, ist der Höhe keine Grenze gesetzt. Die Absicherung ohne Gesundheitsangaben, das heißt nur anhand einer sogenannten Dienstfähigkeitserklärung ist hingegen an folgende Grenzen gebunden:
  • Bei einem Jahresbruttoeinkommen von unter 60.000 € ist dies für eine monatliche BU-Rente von bis zu 1.500 € möglich.
  • Bei mehr als 60.000 € Bruttojahreseinkommen ist dies bis zu einer Monatsrente von 2.000 € möglich.
Sieht der Vertrag Nachversicherungsgarantien vor?
Nein, bei diesem Vertrag handelt es sich um eine BU-Grundversorgung. Sofern eine Nachversicherungsgarantie zu besonderen Ereignissen, wie z. B. Heirat, Geburt von Kindern, gewünscht ist, sollte ein privat geführter Vertrag ausgewählt werden. Auch hier helfen wir gern weiter, indem wir eine Empfehlung aussprechen.
Reduzieren sich meine gesetzlichen Renten-, Tagegeld- und Arbeitslosenversicherungsansprüche?
Ja, wenn auch nur sehr geringfügig, da die Beiträge zu den Sozialversicherungen sich durch die Entgeltumwandlung reduzieren.
Wie ist das Produkt des Gruppenvertragspartners im Markt positioniert?
Die Alte Leipziger gehört im Marktvergleich unter den 5-Sterne-Versicherern zu den günstigsten Anbietern. Zudem gilt das Bedingungswerk als sehr gut und verbraucherfreundlich.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
In diesem Fall wird der Vertrag ohne Änderung der Konditionen auf Dich privat oder auf Deinen neuen Arbeitgeber übertragen. Melde Dich in diesem Fall bitte rechtzeitig vor Austritt, damit wir Dich für einen reibungslosen Transfer unterstützen können.
Kann ich den Vertrag beitragsfrei stellen?
Eine Beitragsfreistellung für einen BU-Vertrag ist in Form einer Beitragsstundung möglich. Das heißt der Beitrag kann für bis zu 24 Monate pausiert werden, dennoch besteht während dieser Zeit Versicherungsschutz. Nach Ablauf des vereinbarten Stundungszeitraums wird der normale Beitrag weitergezahlt und zusätzlich der gestundete Beitrag von Dir nachgezahlt.
Wie lange bin ich an den Vertrag gebunden – kann ich diesen vorzeitig kündigen?
Der Vertrag kann von Dir als versicherte Person jederzeit zum nächsten 1. gekündigt werden.
Was passiert bei Insolvenz meines Arbeitgebers?
Die Leistungen aus der Direktversicherung bleiben Dir auch bei Insolvenz des Arbeitgebers erhalten, da auch hier der Zugriff Dritter auf das Vertragsguthaben ausgeschlossen ist.
Welche Kosten entstehen?
Die im Versicherungsvertrag enthaltenen Abschluss- und Verwaltungskosten werden Dir nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern sind naturgemäß bereits in die laufenden Beiträge und Ablaufleistungen eingerechnet. Alle Kosten sind im Angebot des Versicherers ausgewiesen und zudem bedingt durch die existierenden Gruppenverträge zu attraktiven Konzernsonderkonditionen zugunsten aller Teilnehmenden vergünstigt.
Das afm Team steht Dir gerne mit Rat und Tat zur Seite